Hilfe in der Corona-Krise
Die Ausbreitung des Corornavirus stellt Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Europas vor neue, bisher nicht bekannte Herausforderungen. Wir möchten dabei helfen, die Auswirkungen zu minimieren und negative Folgen abzuschwächen. Im Zuge dessen finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht über gesellschaftlich-wirtschaftlich relevante Informationen.
Hilfsinitiative der co:bios Stiftung
Wirtschaftshilfen der co:bios Stiftung
Vorlage zur Bedarfsermittlung von Schutzausrüstung
Im folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der vom Bund beschlossenen wirtschaftlichen Maßnahmen. Die Inhalte sind aus den Veröffentlichungen der KfW entnommen und aggregiert.
Soforthilfe Corona Brandenburg | ILB
Wer wird gefördert?
Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Soforthilfe ist der teilweise finanzielle Ausgleich der Schäden, die durch die Coronakrise 2020 verursacht sind.
Wie wird gefördert?
Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss gewährt.
Konditionen
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,
- bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,
- bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,
- bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR
in Abhängigkeit des erklärten Schadens. Die Schadenshöhe für den Zeitraum von drei Monaten geben Sie einfach im dafür vorgesehen Feld des Antragsformulares an.
Soforthilfe Corona Brandenburg
Kurzarbeitergeld zur Vermeidung von Kündigungen
Mit Kurzarbeitergeld können Sie Entgeltausfälle, die durch die Corona-Krise entstanden sind, in Teilen ausgleichen.
Ihre Mitarbeiter können die Leistung maximal 12 Monate lang beziehen und erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns über die Arbeitsagentur. Mitarbeiter, die mindestens 1 Kind haben, erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Voraussetzung: Mehr als 10 % Entgeltausfall für mindestens 10% der beschäftigten Arbeitnehmerinnen
Die Beantragung des Kurzarbeitergeldes erfolgt durch Sie als Arbeitgeber bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit.
Kreditbürgschaften
Wenn Ihre Bank auf Grund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, Ihnen einen Kredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, können Bürgschaftsbanken bis zu 80 Prozent des Risikos übernehmen.
Eine Kreditbürgschaft erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
In diesem Jahr fällige Steuerzahlungen können auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.
Die Beantragung muss bis zum 31. Dezember 2020 bei Ihrem Finanzamt erfolgen.
KfW-Unternehmerkredit (037/047)
Wer wird gefördert?
Mit dem KfW-Unternehmerkredit fördern wir Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind.
Was wird gefördert?
Mit dem KfW-Unternehmerkredit fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Investitionen
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
- Warenlager
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen
- Leasing
Wie wird gefördert?
Sie erhalten den KfW-Unternehmerkredit auf Wunsch mit 90 % Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 % Haftungsfreistellung für große Unternehmen. Das bedeutet, dass die KfW 80 % bzw. 90 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – das restliche Risiko trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
Die KfW verzichtet bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro pro Unternehmen auf eine eigene Risikoprüfung.
Bei Kreditbeträgen bis einschließlich 10 Mio. Euro pro Unternehmen führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch.
Konditionen
- Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit der Bank.
- bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Bei endfälligen Darlehen tilgen Sie den Kreditbetrag am Ende der Laufzeit in einer Summe.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
KfW Unternehmerkredit Fremdkapital
ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076)
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
- Freiberufler
- Unternehmen
Was wird gefördert?
Der ERP-Gründerkredit - Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen. Hierunter fallen alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung von Unternehmen, deren Übernahme oder die Übernahme einer tätigen Beteiligung (auch im Nebenerwerb sowie Nachfolgeregelungen). Zudem werden Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert.
Im Wesentlichen fördern wir:
- Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B.
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Betriebsmittel
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
- Messeteilnahme
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
Wie wird gefördert?
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Investitionen
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- Betriebsmittel inklusive Warenlager
- bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- Übernahme oder tätige Beteiligung
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Sie erhalten den ERP-Gründerkredit - Universell auf Wunsch mit 90 % Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 % Haftungsfreistellung für große Unternehmen. Das bedeutet, dass die KfW 80 % bzw. 90 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – das restliche Risiko trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
Die KfW verzichtet bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro pro Unternehmen auf eine eigene Risikoprüfung.
Bei Kreditbeträgen bis einschließlich 10 Mio. Euro pro Unternehmen führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch.
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbestiz befinden und ein Vorhaben in Deutschland finanzieren möchten.
Was wird gefördert?
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.
Konditionen
Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren. Der KfW-Risikoanteil beträgt bis zu 80 %.
Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.
Der KfW-Risikoanteil beträgt in der Regel mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
Optional können teilnehmende Banken von der KfW refinanziert werden.
Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
Downloadbereich und Verweise
Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
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