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Quelle: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV); Anlage 6 (zu § 16) - Muster Energieausweis Wohngebäude

2020 werden zahlreiche Energieausweise ungültig

Seit 2007 schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Bestandsgebäuden vor. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Damit verlieren auch in diesem Jahr wieder viele Ausweise ihre Gültigkeit.

Beim Ausstellen eines neuen Energieausweises (Energieausweis) gibt es Änderungen. Der neue Energieausweis muss der aktuellen EnEV 2014 entsprechen, die seit 2016 mit verschärften Anforderungen in Kraft ist. Neue Ausweise tragen eine Registriernummer, welche die stichprobenartige Kontrolle der Ausweise ermöglicht. Ebenfalls neu ist die Angabe der Effizienzklassen, bekannt von den Energielabeln für Heizungen oder Haushaltsgeräten. Auch ist die Skala an die höheren energetischen Anforderungen angepasst worden.

Die co:bios Consult GmbH, Trägerin des Klima-Kompetenzzentrums, bietet die Ausstellung eines neuen Energieausweises nach EnEV 2014 gern als Dienstleistung an.

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